In Anbetracht des unbestrittenermassen seit längerer Zeit schwelenden Familienstreits, des Wortlauts der am 14. Mai 2020 gemachten Äusserung ("Ich hasse dich!) und des Umstands, dass diese offenbar in "glasklarem Hochdeutsch" erfolgte (wobei die Familie X. aus Deutschland stammt), erscheint es naheliegend, dass der Beschuldigte und die Mitbeschuldigte B.X. den mutmasslichen Täter in der Familie des Beschwerdeführers vermutet haben. Aus den Akten ergeben sich allerdings keine Hinweise, dass sie im Zeitpunkt der Einreichung des Strafantrags gegen den Beschwerdeführer am 15. Mai 2020 wussten, dass sich dieser seit dem