Ausserdem sei der Rechtsvertreter des Beschuldigten schon im Vorfeld der Verhaftung und Hausdurchsuchung darüber orientiert worden. Schliesslich habe er auch beides explizit beantragt und just einen Tag vor der Hausdurchsuchung die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm nochmals darauf hingewiesen, wonach man suchen müsse. Sodann habe der Rechtsvertreter des Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verlangt, über die Freilassung umgehend orientiert zu werden, was implizit bedeute, dass er auch über die Verhaftung des Beschwerdeführers orientiert gewesen sei.