Solches ergibt sich auch nicht aus dem E-Mail ihres Anwalts vom 13. Mai 2020 (Beschwerdebeilage 4), wird die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm darin doch lediglich darum ersucht, "bei einer Hausdurchsuchung auch auf den Erbvertrag zu achten". Auf eine konkret am 14. Mai 2020 vorgesehene Hausdurchsuchung wird nicht Bezug genommen. Aus dem Antrag der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm betreffend Benachrichtigung der Beschuldigten über eine Haftentlassung des Beschwerdeführers gemäss Art.