14. Mai 2020, 07.10 Uhr, in polizeilichem Gewahrsam befand und deshalb die zur Anzeige gebrachten Telefonanrufe in der Zeit vom 14. Mai 2020, ca. 11.00 Uhr, bis 15. Mai 2020, ca. 02.00 Uhr, nicht getätigt haben konnte. Über die am 14. Mai 2020 erfolgte Festnahme des Beschwerdeführers (und die bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchung) wurde ihr Anwalt von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vielmehr erst am 19. Mai 2020 telefonisch orientiert. Diese Information leitete er gleichentags per E-Mail an die Beschuldigte und den Mitbeschuldigten C.X. weiter (Beschwerdeantwort -9-