Der Geschirrspüler sei durch eine Fachfirma ersetzt worden, die ihm eine sechsmonatige Garantie auf das Occasionsgerät erteilt habe. Er habe diesen Schaden der Verwaltung gemeldet, welche dann aber mehr als zwei Wochen lang nicht geantwortet habe. Dann habe er seine Situation seinem Anwalt geschildert und etwas unternommen. Es sei kein Schaden entstanden, die alte Geschirrspülmaschine habe einen Fehler angezeigt. Fachleute hätten die Maschine reparieren müssen, das sei aber nie passiert. Er habe die Geschirrspülmaschine auch bewusst auf demselben Stock belassen, damit ihm nicht vorgeworfen werden könne, er habe sie noch mehr kaputt gemacht (act. 107 f.).