7.3.2. Anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme am 17. Oktober 2021 führte der Beschuldigte aus, er habe nichts selbst herausgerissen. Ungefähr im Jahre 2017 habe er sein Geschirr sieben Monate lang von Hand gespült. Er habe den Schaden an der Spülmaschine damals der Verwaltung gemeldet und diese habe so lange nicht reagiert. Aufgrund dieser Erfahrung habe er entschieden, die Geschirrspülmaschine auf eigene Kosten durch eine Firma ersetzen zu lassen. Dabei habe er die Absicht gehabt, die Kosten der Verwaltung in Rechnung zu stellen. Der Geschirrspüler sei durch eine Fachfirma ersetzt worden, die ihm eine sechsmonatige Garantie auf das Occasionsgerät erteilt habe.