7.2.2. 7.2.2.1. Die Beschwerdeführer führten in der Strafanzeige aus, sie hätten am 25. Juni 2021 festgestellt, dass die Signaltafel gewaltsam aus dem Betonfundament gerissen und umgeworfen worden sei. Sie vermuteten, der Beschuldigte habe diese zerstört. Dieser sei mehrmals wegen Verstosses gegen das richterliche Verbot verurteilt worden. Zum Nachweis legten sie die Strafbefehle vom 14. April 2021 und 8. Juni 2021 gegen den Beschuldigten - 13 -