Dem ersten Bild, welches laut den Beschwerdeführern vom 6. Juni 2021 stammen soll, ist ein weisser Transporter der Marke Mercedes ohne Kennzeichen zu entnehmen (act. 55). Auf dem zweiten Foto, angeblich vom 8. Juni 2021, ist ein schwarzer Transporter zu erkennen, dessen Marke und Kennzeichen nicht sichtbar sind (act. 56). Das dritte Foto stammt laut den Beschwerdeführern vom 27. Januar 2021 und zeigt einen schwarzen Transporter der Marke Mercedes (act. 57). Dessen Kennzeichen ist auf das Geschäft des Beschuldigten eingelöst (act. 58). Dem vierten, angeblich vom 25. Juni 2021 stammenden Bild ist ein auf dem Boden liegendes Parkierverbotsschild zu entnehmen (act. 60).