Nachdem die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau selbst mehrfach Bussen gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Missachtung des richterlichen Verbots ausgesprochen habe, seien diese Verstösse ausgewiesen. Angesichts der massiven und wiederholten Missachtungen des richterlichen Verbots könne sie sich nicht darauf berufen, dass die Missachtung vom 6. und 8. Juni 2021 nicht eindeutig nachgewiesen sei.