Betreffend den Vorwurf der mehrfachen Missachtung eines richterlichen Verbots sei unklar, ob die Signaltafel zum Zeitpunkt der angeblichen Missachtungen am 6. und 8. Juni 2021 überhaupt dort gestanden habe. Falls dem nicht so gewesen sei, hätte der Beschuldigte davon ausgehen können, dass das richterliche Verbot zumindest temporär aufgehoben sei. Demnach lägen keinerlei Beweise für den Vorwurf vor, weshalb das Strafverfahren nicht an die Hand zu nehmen sei.