1. Mit Eingabe vom 14. Juli 2021 erstatteten die A. AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin 1), die C. AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin 3) und D. (nachfolgend: Beschwerdeführer 4) bei der Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau Strafanzeige gegen E. (nachfolgend: Beschuldigter) und eine unbekannte Täterschaft betreffend aller in Frage kommender Straftatbestände (insb. falscher Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege, Verleumdung, Sachbeschädigung sowie Verstosses gegen ein richterliches Verbot) mit entsprechendem Strafantrag. Ferner konstituierten sie sich als Strafkläger.