Sodann habe sie aus Bequemlichkeit auch nicht gewollt, dass C. auf eine Regelschule wechsle und die Schule dazu gebracht, dass C. nicht mehr in Mathematik unterrichtet werde, obwohl er in diesem Fach sehr begabt sei. - lediglich ein krankes Kind gebraucht, um Mitleid zu erhalten, keine Verantwortung tragen zu müssen und Geld vom Staat abkassieren zu können. - nicht gewollt, dass C. Leistungssport (Judo und Schwimmen) betreibe, und habe die Trainings sabotiert. - gegenüber der Schule fälschlicherweise behauptet, dass der Beschwerdeführer mit Bezug auf C. keine Rechte habe.