" Die Verfügung vom 22.03.2022 des [recte: der] Staatsanwaltschaft Aarau- Lenzburg [recte: Lenzburg-Aarau] sei aufzuheben. Beenden Sie die Mutterrechte von Frau B. Unter Kosten[-] und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates." 3.4. Mit Eingabe vom 20. Mai 2022 verzichtete die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau auf die Einreichung einer Beschwerdeantwort. Die Beschuldigte liess sich nicht vernehmen. 3.5. Mit Eingabe vom 2. Juni 2022 machte der Beschwerdeführer ergänzende Ausführungen zu seinem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und reichte weitere Unterlagen hierzu ein. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: