2.3. Die Beschwerdeführer warfen der Beschuldigten mit Strafanzeige im Wesentlichen vor, dem Beschwerdeführer 2 zur Einsichtnahme vorgelegte Ori- ginal-Urkunden (betreffend eine von der Beschuldigten gegenüber der Beschwerdeführerin 3 ausgeübte Beistandschaft) ohne erkennbares Geheimhaltungsinteresse geschwärzt zu haben, um über ihre Amtstätigkeit zu täuschen.