Beschuldigte D._____, […] verteidigt durch Rechtsanwalt Samuel Egli, […] Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegenstand vom 24. März 2022 in der Strafsache gegen D._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Beschwerdeführer erstatteten am 25. Februar 2022 bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau Strafanzeige gegen die Beschuldigte wegen "Urkundenfälschung im Amt gem. Art. 317 STGB" und erklärten, als Zivil- und Strafkläger am Strafverfahren teilnehmen zu wollen.