Subeventualiter sei der Beschlagnahmebefehl vollumfänglich auszuführen [gemeint wohl: aufrechtzuerhalten], dem Beschuldigten jedoch die sich im Lfw […], Stamm-Nr. […] [fehlt: befindlichen] Sachen, insbesondere die Hundebox, der Werkzeugkoffer sowie die persönlichen Gegenstände (u.a. Kleider) herauszugeben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." -3- 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 19. April 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm: " 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolgen." Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: