Im jetzigen Verfahrensstand steht nicht fest, dass die Polizei die Beschuldigten im Wohnwagen arretiert hat. Es kann sich genauso gut so verhalten haben, dass die Polizisten den Beschuldigten mitgeteilt haben, dass sie verhaftet seien und mitkommen sollten. Den Akten lässt sich nicht entnehmen, dass die Beschuldigten sich geweigert hätten mitzukommen. Es bleibt im Dunkeln, wie die Kontaktaufnahme mit den Beschuldigten genau stattfand. Insbesondere bleibt unklar, ob die Polizisten sich zwecks Anhaltung oder lediglich zwecks Schuhbesorgung in den Wohnwagen begaben.