5.3.1.4. Anlässlich der zweiten delegierten Einvernahme am 28. Juni 2022 führte der Mitbeschuldigte aus, die Türe des Wohnwagens sei offen gewesen. Er habe gar nicht richtig vom Bett aufstehen können, da sei er bereits von der Polizei verhaftet worden. Diese habe ihn dann aus dem Wohnwagen gebracht. Dann seien beide Beschuldigte zur Polizei gebracht worden. Er sei alleine zur Polizei geführt worden. Was mit dem Beschwerdeführer passiert sei, wisse er nicht. Als die Polizei beim Wohnwagen eingetroffen sei, hätten die Beschuldigten geschlafen. Es sei ca. 5:00/5:15 Uhr gewesen. Die Polizei habe die Türe selbst geöffnet.