5.3.1.3. Der Beschwerdeführer sagte anlässlich der delegierten Einvernahme am 8. April 2022 betreffend die gleichentags stattgehabte Anhaltung einzig aus, er habe diesbezüglich keinerlei Reklamationen oder Beschwerden anzubringen. Er sei gut behandelt worden (Protokoll der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 8. April 2022, S. 4).