ter Schuhgrösse. Die Schuhsohlenabzüge der aufgeführten Schuhe wurden mit den Tatortspuren in der Tatortschuhspurenkartei verglichen. Die Überprüfung ergab, dass die Schuhabdrücke der Beschuldigten zu den Schuhspuren eines Einbruchdiebstahls in die I. in T. vom 4. bis 5. April 2022 passen (Haftakten: Bericht der Kantonspolizei Aargau betreffend Überprüfung der Schuhe der Beschuldigten vom 8. April 2022, S. 1 ff.).