Am 7. April 2022 hätten die Beschuldigten die Brecheisen wieder in der Tiefgarage deponiert und sie schliesslich um 23:00 Uhr wieder abgeholt (vgl. E. 4.2.3.2 hiervor). Der Beschwerdekammer erschliesst sich nicht, weshalb man Brecheisen in einem Parkhaus verstecken und spätabends wieder abholen sollte, ausser es handelt sich dabei um Einbruchswerkzeug, welches nicht von der Polizei im eigenen Besitz entdeckt werden sollte. Zudem bleibt unklar, weswegen man besagte Brecheisen aus dem Versteck holen, zu einer geschlossenen Volgfiliale fahren und diese über mehrere Minuten auskundschaften sollte, wenn nicht eine Einbruchsabsicht bestehen würde.