Aufgrund dieser Erkenntnisse sei davon ausgegangen worden, dass sie sich dort aufgehalten hätten, um Straftaten zu begehen. Deshalb sei eine präventive Observation nach § 35a PolG angeordnet worden. In deren Verlauf sei festgestellt werden, dass sich die Beschuldigten am 6. April 2022 um 21:00 Uhr wiederum nach S. begeben und das Werkzeug in ihr Fahrzeug verladen hätten. Danach seien sie nach Z. gefahren. Um ca. 21:30 Uhr hätten sie die dortige Volgfiliale mehrere Minuten ausgekundschaftet. Am Folgetag seien die Brecheisen wiederum in der besagten Tiefgarage deponiert worden und schliesslich am 7. April 2022 um 23:00 Uhr wiederum abgeholt worden (BB 2, S. 1 f.).