2.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm legte in ihrer Beschwerdeantwort dar, die Beschuldigten seien auf dem Campingplatz angehalten worden. Dieser stelle keinen privaten Raum dar. Im Sachverhaltsbericht vom 8. April 2022 sei klar festgehalten, dass bei der polizeilichen Vorsprache die Beschuldigten die Türe des Wohnwagens geöffnet hätten, anschliessend angehalten und arretiert worden seien. Im erwähnten Bericht sei auch die Rede von "getragenen Schuhen" gewesen.