Der Tatzeitpunkt des Einbruchsdiebstahls passe zur Einreise der Beschuldigten in die Schweiz am 4. April 2022, ca. 3:00 Uhr. Am 8. April 2022 um 9:30 Uhr sei die vorläufige Festnahme angeordnet worden. Diese setze einen hinreichenden, konkreten Anfangsverdacht voraus. Zum Zeitpunkt der vorläufigen Festnahme habe dieser hinsichtlich Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch bestanden. Damit sei diese rechtmässig erfolgt.