Anfechtungs- Verfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 3. Mai 2022 gegenstand betreffend Nichtentfernung von Beweismitteln aus den Akten in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm führt gegen A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) und B. (nachfolgend: Mitbeschuldigter) eine Strafuntersuchung wegen des Vorwurfs des Diebstahls, Hausfriedensbruchs sowie der Sachbeschädigung.