Ausserdem wies er den Beschwerdeführer darauf hin, dass ihm die von ihm unterzeichnete Eheschutzvereinbarung bereits in Kopie vorliege. Betreffend das Strafverfahren informierte der amtliche Verteidiger den Beschwerdeführer über die Ergebnisse der jüngsten Videoeinvernahme mit seiner Ehefrau vom 20. Januar 2021, an welcher sein Rechtspraktikant teilgenommen hatte. Der amtliche Verteidiger informierte den Beschwerdeführer im Übrigen über weitere Modalitäten betreffend sein Mandat als amtlicher Verteidiger, unter anderem über die Kostenfolgen.