halten habe, gehe auch aus dessen Schreiben an ihn vom 2. Februar 2021 hervor. Ihm gehe es aufgrund der im Eheschutzverfahren festgelegten Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seiner Ehefrau finanziell schlecht. Aufgrund der unwahren Vorwürfe sei er auch psychisch angeschlagen. Ausserdem habe sein amtlicher Verteidiger sich ihm gegenüber im Ton vergriffen und ihn angeschrien. 2.2.2. Der amtliche Verteidiger des Beschwerdeführers ersuchte am 15. Dezember 2021 um Entlassung aus dem amtlichen Mandat. Zur Begründung führte er einzig aus, dass er festgestellt habe, dass das Vertrauensverhältnis zum Beschwerdeführer gestört sei, weshalb er sein Amt nicht weiter ausüben könne.