Mit Beschwerde bringt der Beschwerdeführer nun vor, dass er das Vertrauensverhältnis zu seinem amtlichen Verteidiger als zerrüttet betrachte. Grund dafür sei die Art und Weise, wie sein amtlicher Verteidiger seine rechtliche Vertretung im Eheschutzverfahren wahrgenommen habe. Er habe handfeste Nachteile erlitten. Am 20. Januar 2021 sei seine Ehefrau im gegen ihn laufenden Strafverfahren wegen Vergewaltigung etc. einvernommen worden. Sie habe ihn erheblich belastet. Die Vorwürfe seiner Ehefrau seien frei erfunden. An der erwähnten Einvernahme habe ein Rechtspraktikant teilgenommen.