2014, N. 11 ff. zu Art. 134 StPO mit Hinweisen). -5- 2.2. 2.2.1. Der Beschwerdeführer machte mit Eingabe an seinen amtlichen Verteidiger vom 2. Dezember 2021 keine Ausführungen zu den Gründen, warum er sich nicht mehr durch ihn vertreten/verteidigen lassen wollte.