Die Verteidigung muss das Mandat deshalb mit der nötigen Sorgfalt ausüben und die Notwendigkeit prozessualer Vorkehren im Interesse des Beschuldigten sachgerecht und kritisch abwägen. Ineffektivität liegt vor, wenn bei der Verteidigung eine Interessenskollision, namentlich wegen Mehrfachverteidigung, eintritt. Ebenfalls kann offensichtliche Überforderung ein Grund für einen Austausch der Verteidigung bilden, ferner nicht mehr vertretbares oder offensichtlich fehlerhaftes Prozessverhalten wie krasse Frist- oder Terminversäumnisse.