3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 31. Januar 2022 überliess der amtliche Verteidiger des Beschwerdeführers den Entscheid über den Wechsel der amtlichen Verteidigung dem Ermessen des Gerichts, unter den üblichen Kos- ten- und Entschädigungsfolgen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: