3. 3.1. Gegen die ihm am 4. Januar 2022 zugestellte Verfügung vom 20. Dezember 2021 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. Januar 2022 (Postaufgabe) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und ersuchte um Aufhebung der Verfügung und Wechsel des amtlichen Verteidigers. 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 21. Januar 2022 beantragte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. -3-