4.1.3. Der Beschwerdeführer bestreitet das Vorliegen von Fluchtgefahr und verweist darauf, dass er Schweizer Bürger sei, alle seine Verwandten in der Schweiz leben würden und er als selbständig erwerbender Storenbauer in der Deutschschweiz tätig gewesen sei. Im Übrigen könne eine Fluchtgefahr mit Ersatzmassnahmen (Ausweis- und Schriftensperre sowie regelmässige Meldepflicht bei einer Amtsstelle) bereinigt werden.