3.4.3. Die eingehende Überprüfung der Aussagen von C. auf ihre Glaubhaftigkeit sowie die Würdigung des Gutachtens und der weiteren Beweise wird das Sachgericht vorzunehmen haben. Die genannten Ausführungen im rechtsmedizinischen Gutachten können im heutigen Zeitpunkt jedoch als erhebliche Anhaltspunkte dafür gewertet werden, dass sich die Übergriffe gemäss den Schilderungen von C. ereignet haben könnten. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers wurde bei C. eine forensisch-klinische Untersuchung durchgeführt und das Gutachten gestützt darauf erstellt (Untersuchungsprotokoll vom 17. März 2022).