Die Bewusstlosigkeit gehe mit dem Verlust der Schutzreflexe (u.a. Hustenreflex) einher, weshalb sich C. während der Bewusstlosigkeit in einem lebensbedrohlichen Zustand befunden habe. Hinweise auf innere Verletzungen hätten keine gefunden werden können, wobei massive Schläge und Tritte gegen Kopf und Rumpf grundsätzlich zu lebensgefährlichen Verletzungen führen könnten (S. 16/17). 3.4.2.3. Anlässlich der Einvernahme vom 25. Januar 2022 wurden dem Beschwerdeführer zudem weitere Ermittlungsergebnisse vorgehalten: