Objektive Zeichen einer kreislaufbedingten Halskompression (Stauungsblutungen im Gesichtsbereich) seien nicht festgestellt worden. Allenfalls vorhanden gewesene Stauungsblutungen hätten jedoch durch die ausgedehnten Blutergüsse der Gesichtshaut und Unterblutungen der Augenbindehäute überlagert werden bzw. aufgrund der Zeitspanne zwischen Ereignis und Untersuchung bereits nicht mehr sichtbar sein können. Die Schilderungen des Würgens bzw. Drosselns am 12./13. und 14./15. August 2021 von C. würden jedoch auf Symptome einer sauerstoffmangelbedingten Hirnfunktionsstörung und damit auf eine konkrete Lebensgefahr in diesem Zeitpunkt hindeuten.