Es müsse von einem mehrzeitigen Geschehen bzw. von wiederholter Gewaltanwendung gegen C. ausgegangen werden, wobei der von ihr angegebene Zeitraum vom 12. bis 15. August 2021 sowie auch kurz davor möglich sei (S. 15). Die bandförmigen Verletzungen am Hals seien indessen kurz bzw. wenige Stunden vor der klinischen Dokumentation am 15. August 2021 entstanden (S. 16). Es habe keine forensisch-gynäkologische Untersuchung stattgefunden, weshalb zu den geschilderten sexuellen Übergriffen keine Angaben gemacht werden könnten. Beim durch das Spital E. dokumentierten fingerförmigen Bluterguss an der rechten Oberschenkelinnenseite könne es sich - 12 -