Einzelne Verletzungen könnten zwar für sich alleine betrachtet bei einem Autounfall, durch einen Sturz, beim Anschlagen etc. entstanden sein. In der Zusammenschau bestünden angesichts der Vielzahl der festgestellten Verletzungen, der unterschiedlichen, teils schlagtypischen Lokalisationen, der Bissverletzungen an für die Betroffene nicht erreichbaren Stellen sowie der Würge- und Drosselmarken keine Zweifel an einer wiederholten stumpfen Gewalteinwirkung durch eine Drittperson (S. 14/15).