den Hautläsionen am rechten Handgelenk und an der linken Schulteraussenseite seien als Bissverletzung zu interpretieren. Die runde Hautläsion an der linken Unterschenkelaussenseite könne ebenfalls durch den Biss einer Drittperson oder auch durch eine andersartige Einwirkung stumpfer Gewalt entstanden sein (S. 13). An der Stelle am Oberschenkel, an welcher C. einen Stich mit einem Klappmesser geschildert habe, sei auf der fotografischen Dokumentation des Spitals E. eine Hautläsion sichtbar.