Es wird festgehalten, dass die festgestellten Verletzungen durch massive stumpfe, teils tangential einwirkende Gewalt gegen den ganzen Körper, insbesondere gegen das Gesicht, entstanden seien und sich durch Schläge und Tritte sowie festes Packen erklären liessen (S. 12). Die Hautabschürfungen an den Unterarmen sowie die abgebrochenen Fingernägel liessen sich als passive Abwehrverletzungen interpretieren. Die Schilderung, dass C. mehrfach mit einem Stein auf die Hände geschlagen worden sei, sei mit den deutlichen Schwellungen, flächenhaften Blutergüssen und kleinfleckigen Hautabschürfungen vereinbar.