C. wurde drei Tage nach Spitaleintritt forensisch-klinisch untersucht. Es wurden zahlreiche in Abheilung befindliche Blutergüsse und Hauptabschürfungen an Kopf, Hals, Rumpf und Extremitäten festgestellt. Gemäss Gutachten verweigerte C. mehrfach die forensisch-klinische Untersuchung von einem grossen Teil des Brustkorbs, Brüsten, Schulterregionen, Oberarmen inkl. Ellbogen, Schrittbereich, Gesäss und Oberschenkel inkl. Knie, weshalb keine Angaben zu über die vom Spital E. dokumentierten Befunde hinausgehenden Verletzungen an diesen Lokalisationen möglich seien (Gutachten S. 11).