3.4.2. 3.4.2.1. Anlässlich der Einvernahmen vom 18. November 2021 und 20. Dezember 2021 revidierte C. ihre Aussagen, dass ihre Verletzungen bei einem Autounfall entstanden seien, und schilderte detailliert schwere Gewalttaten, welche der Beschwerdeführer am 24./25. April 2021, 29./30. Juni 2021, 12./13 August 2021 und 14./15. August 2021 ihr gegenüber verübt habe. Ihre Aussagen führten zu einer Ausdehnung des zunächst wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu ihrem Nachteil und Drohung zum Nachteil ihres Ex-Mannes D. geführten Strafverfahrens auf weitere schwere Delikte wie mehrfache versuchte Tötung, mehrfache versuchte schwere Körper-