Im Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts SBK.2021.279 vom 30. September 2021 wurde auf diese Ausführungen verwiesen und in Bejahung des dringenden Tatverdachts ausgeführt, dass die von C. erlittenen Verletzungen, insbesondere die schweren Blutergüsse im Gesicht und die Würgemale, nicht mit einem Autounfall zu erklären seien. Es dränge sich der Schluss auf, dass C. mit ihren Aussagen versu- - 10 - che, von einer anderen Verletzungsursache abzulenken und den Beschwerdeführer (sogar mit Telefonanrufen aus dem Spital) zu entlasten (E. 2.5).