Die Beweisanträge sind damit gegenüber der Verfahrensleitung zu stellen und allenfalls zu wiederholen. Im Übrigen stehen - wie etwa der E-Mail der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten an den amtlichen Verteidiger vom 15. Februar 2022 zu entnehmen ist - diverse Ermittlungsergebnisse noch aus bzw. sind weitere Beweiserhebungen geplant. Das Gutachten des IRM liegt mittlerweile vor, wobei darauf hinzuweisen ist, dass sich in den Haftakten bereits im Verfahren auf Anordnung der Untersuchungshaft eine Fotodokumentation der Verletzungen sowie erste Untersuchungsbefunde des IRM befanden (vgl. Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts vom 3. September 2021 E. 3.6.3).