Weitere Einvernahmen und die Konfrontation des Beschwerdeführers mit weiteren Untersuchungsergebnissen seien geplant. Der Beschwerdeführer werde durch die Umstände der Spitaleinlieferung, sein Verhalten, die Aussagen von C., deren Verletzungen, das Gutachten zur fo- rensisch-klinischen Untersuchung von C. und die Ergebnisse der Auswertung der Mobiltelefone schwer belastet.