2021. 3.1.3. Mit Beschwerdeantwort verweist die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten auf die bereits in den früheren Haftverfahren beigelegten Fotos der Verletzungen von C.. Dem Verteidiger sei bekannt gewesen, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben worden sei. Dieses liege unterdessen vor und sei dem Verteidiger am 7. April 2022 zugestellt worden. Die Mobiltelefone seien längst ausgewertet worden und der Beschwerdeführer sei anlässlich der Einvernahmen mit den ihn belastenden Auswertungsergebnissen konfrontiert worden. Weitere Einvernahmen und die Konfrontation des Beschwerdeführers mit weiteren Untersuchungsergebnissen seien geplant.