Der Polizeibericht sei aber nicht in den Akten. Es gebe auch keine Beweise aus dem Maisfeld (Steine, Maiskolben, Kordel) bzw. zu den Kleidern von C. (Urinabgang, DNA des Beschwerdeführers) oder des Beschwerdeführers (Blut, Dreck). Wenn der Beschwerdeführer C. im Maisfeld mehrfach mit einem Maiskolben "anal drangsaliert" hätte, müsste diese massive Verletzungen am Anus aufweisen. Im Übrigen lasse kein Bauer Steine auf einem Maisfeld liegen. Der Beschwerdeführer habe 15 Jahre Kampfsporterfahrung und hätte C. bei vollem Zuschlagen stärker verletzt. C. habe jedoch am 14. August 2021 noch einen Coupe Dänemark essen gehen können.