Es stelle sich auch die Frage, wo die Auswertungen der Mobiltelefone seien. Die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten bleibe passiv, nehme entlastende Beweise nicht ab und verletze damit das Beschleunigungsgebot. Die Aussagen von C. seien unglaubwürdig. Sie habe nach ihren eigenen Angaben drei Monate lang gelogen, habe sich zunächst aktiv für den Beschwerdeführer eingesetzt und wisse nun plötzlich alles wieder. Sie habe angegeben, dass der Beschwerdeführer am 14./15. August 2021 2/3 einer Flasche Wodka und eine halbe Flasche Amaretto getrunken habe. Die Polizei habe jedoch im E. beim Beschwerdeführer 0.0 Promille festgestellt. Der Polizeibericht sei aber nicht in den Akten.