Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten kläre diese Umstände jedoch nicht genauer ab, obwohl sie entlastende und belastende Elemente gleich sorgfältig zu untersuchen habe. D. habe im Übrigen klar ausgesagt, keine Angst gehabt zu haben, womit kein Ansatz für eine strafbare Handlung bestehe. Er sei durch die Polizei zum Strafantrag wegen Drohung motiviert worden, was unseriös sei. Es lägen keine Beweise für die behaupteten massiven Verletzungen von C. wie etwa Spuren oder Gutachten vor. Wer bis zur Ohnmacht gewürgt werde, habe massive Spuren am Hals und Schwellungen. Es stelle sich auch die Frage, wo die Auswertungen der Mobiltelefone seien.