1.2. Der Beschwerdeführer wurde am 15. August 2021 von der Kantonspolizei Zürich vorläufig festgenommen. Die vorläufige Festnahme stand im Zusammenhang mit dem beschädigten, mit C. als Halterin verzeichneten Personenwagen Skoda Octavia, […], welcher am Morgen desselben Tages in Q. mitten auf der Fahrbahn aufgefunden worden war. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten eröffnete ihrerseits dem Beschwerdeführer am 16. August 2021 die Festnahme wegen des Tatverdachts der versuchten schweren Körperverletzung zum Nachteil von C. sowie der Drohung zum Nachteil ihres Ex-Ehemanns D.. Das Verfahren wurde schliesslich auf die obgenannten Delikte ausgedehnt.